Kostenvoranschläge
sind unentgeltlich*, für uns verbindlich und für die Dauer von drei Monaten ab Erstellungsdatum bindend. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere Versicherungen, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
* Ausgenommen missbräuchliche Verwendung anstelle eines Gutachtens, um damit Schadensablösen zu lukrieren. Der Besteller wird diesbezüglich bei Verdacht aufgeklärt und erklärt sich per Unterschrift mit dem Passus "anrechenbar bei Auftrag" damit einverstanden.
Zusatzaufträge, Auftragsänderungen
über den vereinbarten Rahmen hinaus, werden zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt. Vom Kunden in Auftrag gegebene Regiearbeiten, wie z.B. Möbel ausräumen, werden nach Stunden verrechnet in Rechnung gestellt. Gilt sinngemäß für gravierende Arbeitserschwernisse und Leerlaufzeit.
Rücktritt:
Stellt sich im Zuge der sachgemäßen Ausführung eines Auftrages heraus, dass dieser Auftrag unausführbar ist - z.B. ungenügende Echtheit von Färbungen -, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Überlassung des bearbeiteten Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand.
Erfolgsdefinition:
Der Handwerker schuldet den Erfolg (allgem. bürgerliches Gesetzbuch). Mit der Auftragserteilung vereinbart der Kunde mit dem Dienstleister folgende konkrete Zielvereinbarungen.
Ziel Hygienestandard: Eine Verbesserung oder halten des Standards auf hohem Niveau wird für alle Fälle unmittelbar in Zusammenhang mit unserem Arbeitseinsatz pauschal zugesagt.
Ziel Optik: Hartnäckige Flecken oder tief reichende Materialschäden sind nicht immer völlig behebbar. Eine deutliche Verbesserung des Erscheinungsbildes insgesamt wird für alle Fälle pauschal zugesagt. Ästhetische Absolutforderungen können nicht immer erfüllt werden, es gilt als vereinbart dass wir dem Kunden unser ganzes Bemühen schulden das bestmögliche Ergebnis abzuliefern.
Ziel Werterhaltung: Der Erhalt der Gebrauchseigenschaften und eine lange Nutzungsdauer des bearbeiteten Gutes haben immer Vorrang.
Normen:
Der Auftragnehmer, Fa. Reinigungskontor, ist mit den allgemeinen Normen der von ihm ausgeübten Handwerke vertraut, diese werden auch vorgehalten. Normgerechte Ausführung und Bearbeitung ist selbstverständlich Standard und wird nicht eigens ausbedungen. Obliegenheit des Auftraggebers ist es, Sonderwünsche und allfällige Hinweise auf besondere Anforderungen oder Verdacht auf Unverträglichkeiten rechtzeitig vor oder spätestens bei Kostenvoranschlag-Erstellung anzubringen.
Frühbucherbonus:
Einteilung ist das halbe Leben. Ein gut gefüllter und vernünftig geplanter Terminkalender ist uns 5% Rabatt wert. Voraussetzung ist eine Anzahlung und ein fix vereinbarter Termin, der mind. 3, max. 8 Wochen in der Zukunft liegt.
Zahlungsbedingungen:
Wenn nicht anders vereinbart, gilt Barzahlung unmittelbar bei Fertigstellung der Arbeit oder Übergabe des bearbeiteten Gutes. Beträge bis € 250,- sind ausnahmslos in Bar zu begleichen. Erlagscheingebühr € 2,50 bei Zahlweise mit Erlagschein. Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund schriftlicher Vereinbarung anerkannt. Zahlungsziel bei unbarer Zahlweise ist 20 Tage ab Rechnungsdatum.
Zahlungsverzug:
Für den Fall des Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Schuldner alle dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassokosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu ersetzen. Hält der Kunde entgegen der Abmachung den vereinbarten Werklohn nicht in Bar bereit, ist somit Zahlungsverzug - Fristenlauf siehe Mahnwesen - eingetreten. Wir behalten uns vor, nach Gutdünken Forderungen an einen professionellen Aufkäufer und Geldeintreiber zu verkaufen. Der Schuldner wird mit der letzten Mahnung davon in Kenntnis gesetzt und haftet mithin dem neuen Gläubiger für die Forderung zuzüglich der dort anfallenden Bearbeitungskosten und Verzugszinsen.
Mahnwesen:
Mahnstufe 1 beginnt bei 10 Tagen Zahlungsverzug (= 30 Tage ab Rechnungsdatum). Der Schuldner wird von uns höflich darauf hingewiesen, seiner Verpflichtung nachzukommen. Diese Mitteilung kann mündlich, telefonisch, per Fax, SMS oder Brief erfolgen.
Wird das in Mahnstufe 1 ausgesprochene Ultimo nicht eingehalten, tritt Mahnstufe 2 in Kraft. Das heißt, je nach Ermessen wird Klage eingebracht oder die Forderung Zessionsweise weiter verkauft.
Aufrechnungsverbot:
Unsere Rechnungen kürzen mit echten oder behaupteten Gegenforderungen ist generell nicht zulässig.
Rechnungslegung
erfolgt grundsätzlich an den Auftraggeber.
Wird eine Sache zu Reinigungs- oder Sanierungszwecken körperlich oder symbolisch übergeben, so betrachten wir den Überlasser/Auftraggeber als den Eigentümer bzw. als rechtmäßigen Innehaber.
Urheberrechte:
Unbefugte Verwendung der von mir erarbeiteten Texte, Grafiken, Tabellen und Berechnungen sowie der geschützten Marke für fremde Zwecke (Werbung, Schulung etc.) ist Diebstahl geistigen Eigentums und wird ausnahmslos geahndet.
Verleih:
Die Übernahme des unbeschädigten, voll funktionsfähigen Gerätes wird vom Entleiher schriftlich bestätigt. Mit derselben Unterschrift erklärt der Kunde, in der Handhabung von Reinigungsmittel und Gerät unterwiesen worden zu sein sowie die Haftung für Beschädigung bzw. Totalverlust zum Wiederbeschaffungs- resp. Instandsetzungspreis zu übernehmen.
Gerichtsstand ist Baden.